ARBEITNEHMER
Unser Fokus liegt insbesondere auf Fragen, die bei der Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses
auftreten können, die wir nachfolgend dargestellt haben:

KÜNDIGUNG
Höhere Abfindung – durch optimale Beratung. Abfindung oder Erhalt des Arbeitsplatzes.
Schnelles Handeln ist gefragt – Sie haben nur 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung Zeit, um sich gegen eine Kündigung erfolgreich wehren zu können.
Rufen Sie uns an, damit wir Ihnen unverzüglich eine erste fachanwaltlich Einschätzung über Ihre Kündigung und ein weiteres erfolgversprechendes Vorgehen mitteilen können
Ist Ihre Kündigung wirksam?
Ist eine Klage erfolgversprechend?

AUFHEBUNGSVERTRAG
Vertrauen Sie den Profis eine optimale Lösung durch Aufhebungsvertrag zu verhandeln.
Verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber auf Augenhöhe
Bessere Konditionen – höhere Abfindung
Besseres Zeugnis
Outplacement
Keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung möglich
Beim Aufhebungsvertrag wünscht der Mandant zur Umgehung eines meist langwierigen und kostspieligen Kündigungsschutzverfahrens vor dem Arbeitsgericht eine einvernehmliche Regelung mit dem Arbeitnehmer.
Wichtig: Sie müssen einen Aufhebungsvertrag nicht unterschreiben – hierzu kann Sie niemand zwingen.

ABMAHNUNG
Die meisten Abmahnungen sind arbeitsgerichtlich erfolgreich anfechtbar
Alle diese Fragen beantworten wir Ihnen gerne unverzüglich bei Anruf über die nachfolgende Nummer zur Kontaktaufnahme und Übersendung der Abmahnung per E-Mail.
So kann die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte erreicht werden.
Die Abmahnung ist die letzte Warnung an den Arbeitnehmer, bevor der Arbeitgeber sich zu einer verhaltensbedingten Kündigung entschließt.
Wann ist das Vorgehen zur Entfernung der Abmahnung sinnvoll und wann nicht?
Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung

ABFINDUNG
Hier ist professionelle Beratung und Vertretung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht unumgänglich, um ein optimales Ergebnis für den Arbeitnehmer zu erzielen.
Finanzieller Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes
Steuerlich sinnvolle Gestaltung
Ein Anspruch auf Abfindung sieht das Arbeitsrecht gesetzlich nicht vor, dennoch enden über 90 % aller Kündigungsschutzverfahren mit einem Abfindungsvergleich
Taktik und Prozessgeschick gepaart mit viel Erfahrung führen hier zu den bestmöglichen Ergebnissen
So können die bekannten Regelabfindungen von einem halben Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr meist deutlich erhöht werden

LOHN - GEHALT - PROVISION
Gerne prüfen wir Ihre finanziellen Ansprüche gegen Ihren Arbeitgeber, d.h. Lohn, Gehalt oder Provisionen
Fällige Vergütungsansprüche immer zeitnah geltend machen – arbeitsvertragliche Verfallklauseln beachten
Diese sollten wegen oft bestehenden 3-monatigen Verfallfristen zeitnah nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geltend gemacht werden, da sie ansonsten drohen, ersatzlos zu verfallen.